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   BVerfG, 29.12.2020 - 1 BvR 2652/20   

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https://dejure.org/2020,44967
BVerfG, 29.12.2020 - 1 BvR 2652/20 (https://dejure.org/2020,44967)
BVerfG, Entscheidung vom 29.12.2020 - 1 BvR 2652/20 (https://dejure.org/2020,44967)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Dezember 2020 - 1 BvR 2652/20 (https://dejure.org/2020,44967)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine einstweilige Anordnung in einem die elterliche Sorge betreffenden Beschwerdeverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 2 S 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 1666a Abs 1 S 1 BGB, § 1666 Abs 1 BGB, § 1666 Abs 3 Nr 6 BGB
    Erfolgloser Eilantrag in einer familienrechtlichen Sache - verfassungsrechtliche Bedenken gegen Abänderung einer sorgerechtlichen Eilentscheidung unter Abweichung von Empfehlungen der fachlich Beteiligten (Jugendamt, Verfahrensbeiständin, Ärzte) - Folgenabwägung

  • rewis.io

    Erfolgloser Eilantrag in einer familienrechtlichen Sache - verfassungsrechtliche Bedenken gegen Abänderung einer sorgerechtlichen Eilentscheidung unter Abweichung von Empfehlungen der fachlich Beteiligten (Jugendamt, Verfahrensbeiständin, Ärzte) - Folgenabwägung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 32 Abs. 1 ; GG Art. 6 Abs. 2 S. 1
    Folgenabwägung der Belastungen des Kindes durch die bei Erlass der einstweiligen Anordnung zu erwartenden Aufenthaltswechsel als schwerwiegender im Verhältnis zur geringeren Wahrscheinlichkeit einer Kindeswohlgefährdung durch die Mutter

  • datenbank.nwb.de

    Erfolgloser Eilantrag in einer familienrechtlichen Sache - verfassungsrechtliche Bedenken gegen Abänderung einer sorgerechtlichen Eilentscheidung unter Abweichung von Empfehlungen der fachlich Beteiligten (Jugendamt, Verfahrensbeiständin, Ärzte) - Folgenabwägung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2021, 595
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12

    Europäischer Stabilitätsmechanismus

    Auszug aus BVerfG, 29.12.2020 - 1 BvR 2652/20
    Bei einem offenen Ausgang der Verfassungsbeschwerde sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde jedoch der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfGE 131, 47 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 29.12.2020 - 1 BvR 2652/20
    Erkennbare Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde können maßgeblich sein, wenn ein Abwarten den Grundrechtsschutz mit hoher Wahrscheinlichkeit vereitelte (vgl. BVerfGE 111, 147 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. April 2020 - 1 BvQ 44/20 -, Rn. 7).
  • BVerfG, 03.02.2017 - 1 BvR 2569/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Rückführung eines Kindes aus der

    Auszug aus BVerfG, 29.12.2020 - 1 BvR 2652/20
    Ob hinsichtlich dieses Abweichens von den Einschätzungen der fachlich Beteiligten eine hinreichende anderweitige vom Oberlandesgericht offengelegte Entscheidungsgrundlage (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. Februar 2017 - 1 BvR 2569/16 -, Rn. 48 f.) vorlag, bedarf - auch im Hinblick darauf, dass der Aufenthalt des Kindes im Haushalt der Mutter keine in der erstinstanzlichen Entscheidung überprüfte Option war und das Oberlandesgericht insoweit keine eigenen Ermittlungen vorgenommen hat - weitergehender verfassungsrechtlicher Überprüfung.
  • BVerfG, 04.05.2012 - 1 BvR 367/12

    Inkrafttreten der Einführung einer gesetzlichen Preisansagepflicht bei

    Auszug aus BVerfG, 29.12.2020 - 1 BvR 2652/20
    Bei einem offenen Ausgang der Verfassungsbeschwerde sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde jedoch der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfGE 131, 47 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 29.04.2020 - 1 BvQ 44/20

    Vorläufige Eröffnung der Möglichkeit, auf Antrag im Einzelfall Ausnahmen vom

    Auszug aus BVerfG, 29.12.2020 - 1 BvR 2652/20
    Erkennbare Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde können maßgeblich sein, wenn ein Abwarten den Grundrechtsschutz mit hoher Wahrscheinlichkeit vereitelte (vgl. BVerfGE 111, 147 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. April 2020 - 1 BvQ 44/20 -, Rn. 7).
  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

    Auszug aus BVerfG, 29.12.2020 - 1 BvR 2652/20
    Die angegriffene Entscheidung weckt Zweifel, ob das Oberlandesgericht bei der Gestaltung des Verfahrens und der Feststellung des Sachverhalts, auch unter den Bedingungen des fachgerichtlichen einstweiligen Anordnungsverfahrens, der Bedeutung des Elternrechts des Beschwerdeführers und dem Gebot, Sorgerechtsentscheidungen am Kindeswohl auszurichten (vgl. BVerfGE 55, 171 ), was eine Ausgestaltung des Verfahrens einschließt, die eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung gewährleistet (vgl. BVerfGE 55, 171 ), verfassungsrechtlich hinreichend Rechnung getragen hat.
  • BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvE 4/13

    Eilantrag der NPD gegen den Bundespräsidenten abgelehnt

    Auszug aus BVerfG, 29.12.2020 - 1 BvR 2652/20
    Dabei haben die Gründe, die der Antragsteller für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts anführt, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 7, 367 ; 134, 138 ; stRspr).
  • BVerfG, 27.05.1958 - 2 BvQ 1/58

    Volksbefragung

    Auszug aus BVerfG, 29.12.2020 - 1 BvR 2652/20
    Dabei haben die Gründe, die der Antragsteller für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts anführt, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 7, 367 ; 134, 138 ; stRspr).
  • BVerfG, 24.08.1992 - 2 BvE 1/92

    Einstweilige Anordnung - Berlin-Vertrag - Regierungssitz

    Auszug aus BVerfG, 29.12.2020 - 1 BvR 2652/20
    Wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren auslöst, ist bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 87, 107 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.12.2020 - 1 BvR 2719/20

    Erfolgloser Eilantrag betreffend eine Abseilaktion an einer Autobahnbrücke

    Auszug aus BVerfG, 29.12.2020 - 1 BvR 2652/20
    Anderes wäre nur dann geboten, wenn die getroffenen Tatsachenfeststellungen offensichtlich fehlsam wären oder die Tatsachenwürdigungen unter Berücksichtigung der betroffenen Grundrechtsnormen offensichtlich nicht trügen (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. Dezember 2020 - 1 BvR 2719/20 -, Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerfG, 27.08.1973 - 1 BvR 282/73

    Keine einstweilige Anordnung gegen den Staatsvertrag zur Vergabe von

  • BVerfG, 24.01.1973 - 1 BvR 16/73

    Folgenabwägung bei Ausweisung eines der Unterstützung von Terrororganisationen

  • BVerfG, 16.02.2023 - 1 BvR 1883/22

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde betreffend die Richterablehnung in einem

    Den Antrag lehnte das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 29. Dezember 2020 nach Maßgabe einer Folgenabwägung ab, führte aber aus, dass die Verfassungsbeschwerde nicht offensichtlich unbegründet sei, und legte dar, dass die Gestaltung des Verfahrens durch das Oberlandesgericht sowie dessen Sachverhaltsfeststellungen Zweifel an der Vereinbarkeit der getroffenen Entscheidung mit dem Elternrecht (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG) des Beschwerdeführers weckten (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. Dezember 2020 - 1 BvR 2652/20 -, Rn. 11).

    Daraufhin ist das Verfassungsbeschwerdeverfahren eingestellt worden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 31. August 2021 - 1 BvR 2652/20 -).

  • OLG München, 08.12.2022 - 4 UF 1160/22

    Vorläufige Übertragung des Sorgerechts für einen Säugling auf den Kindesvater

    Der Erlass einer dahingehenden einstweiligen Anordnung setzt darüber hinaus ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden voraus, § 49 Abs. 1 FamFG, und erfordert eine Gesamtabwägung unter Berücksichtigung der Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren, wobei die Abänderung einer einstweiligen Anordnung des Amtsgerichts, die zu einem wiederholten Aufenthaltswechsel eines Kindes führt, in der Regel nicht dem Kindeswohl entspricht (in diesem Sinne auch BVerfG JAmt 2011, 107; FamRZ 2021, 595).
  • KG, 27.06.2022 - 17 UF 60/22

    Elterliche Sorge: Kindeswohlgefährdung und Teilsorgerechtsentzug bei

    Liegen Anhaltspunkte für eine nachhaltige Kindeswohlgefährdung vor, darf das Gericht von den Feststellungen und Wertungen weiterer beteiligter Fachkräfte (insbesondere Verfahrensbeistand, Jugendamt) nur abweichen, wenn es für eine abweichende Beurteilung eine anderweitige verlässliche Grundlage verfügt (BVerfG, FamRZ 2021, 595, Rn. 11).
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